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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Unsere Mandantin ist als Informatikerin im Bereich IT-Consulting und Anwendungsentwicklung tätig. Diese Einkünfte wurden bis zum Veranlagungszeitraum 2004 als gewerbliche Einkünfte erklärt. Im Rahmen der Veranlagung wurden diese Einkünfte ab dem Veranlagungszeitraum 2005 in Einkünfte aus selbständiger Arbeit umgewidmet. Unsere Mandantin erwarb ihre Kenntnisse durch eine Ausbildung als Organisationsprogrammiererin. Ein Abschluss an einer Hochschule erfolgte nicht. Sie ist hauptsächlich an Projekten für Banken beteiligt. Die Auswahl der Projektbeteiligten erfolgt über einen Vermittler der Bank. Sie arbeitet in Eigenregie, kann eigenverantwortlich handeln und bei Bedarf Aufgaben an Subunternehmer weiterdelegieren. Zeitliche oder örtliche Vorgaben gibt es keine. Nach Abschluss eines Projekts übernimmt der Kunde die Wartung der Software. Das Hauptaufgabengebiet umfasst u.a. die Konzeption einer neuen Softwareanwendung, die Erweiterung bestehender Softwareanwendungen, Business-Analysen, Testmanagement etc. Folgende Fragen sind zu klären: Sind die Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Autodidakt) zuzuordnen? Besteht hinsichtlich der im Jahr 2005 getroffenen Entscheidung Vertrauensschutz für künftige Jahre oder können die Einkünfte wieder als gewerblich qualifiziert werden?
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