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Zufluss,Verzicht

Unser Mandant gibt eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ab. Er hat an Kunden Rechnungen geschrieben, diese wurde aus verschiedenen Gründen nicht bezahlt, und unser Mandant hat die Differenzen nicht mehr eingefordert und auch das Geld nicht erhalten. Jetzt meint das Finanzamt, aus „Plausibilitätsgründen“ diese nicht erhaltenen Gelder als Erlös erfassen zu wollen. Wir sind der Meinung, dies darf das Finanzamt nicht ohne Nachweise vornehmen. Frage: Kann das Finanzamt dies so vornehmen?
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