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Veräußerung,Zufluss,Übergang,§ 4 Abs. 3 EStG,nach § 4 Abs. 1 EStG

Sachverhalt: Zwei Ärzte (A und B) betreiben eine Gemeinschaftspraxis. EÜ-Rechnung. Aus Altersgründen möchte A seinen Anteil an B verkaufen. Zeitpunkt zum Jahreswechsel. Vertrag lautet: A veräußert seinen Gesellschaftsanteil mit Wirkung vom 01.01.2023 an B. Die Gemeinschaftspraxis hat Patientenhonorare, die im Jahr 2022 geleistet wurden, aber erst im Jahr 2023 gezahlt werden. Hierzu hätte ich drei Fragen: 1. In welchem Jahr werden die Patientenhonorare versteuert, die im Jahr 2022 geleistet wurden, aber erst im Jahr 2023 gezahlt werden? 2. Muss ich für 2023 noch eine EÜ bzw. Bilanz für die Gemeinschaftspraxis erstellen? 3. Wird der Veräußerungsgewinn von A im Jahr 2023 versteuert?
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