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Tarifermäßigung nach § 18 Abs. 3 EStG bei Fortsetzung der freiberuflichen Tätigkeit,Aufgabe Wohnsitz Inland und Ende der unbeschränkten Steuerpflicht

Ein Arzt möchte seine Praxis zum 01.01.2024 verkaufen und den ermäßigten Steuersatz hierfür beantragen. Sein Wohnsitz in Deutschland wird ebenfalls im Jahr 2024 aufgegeben. Er zieht im Januar 2024 mit der gesamten Familien nach Mallorca und wird dort weiter als Arzt praktizieren. Wie sieht die Besteuerung für den Arzt im Jahr 2024 aus? Ist er noch unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland und steht ihm der § 16 EStG und gemäßigte Steuersatz zu, obwohl er auf Mallorca wieder selbständig ist?
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