Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Wertpapiere,gewillkürtes Betriebsvermögen,Freiberufler

Der Stpfl. hat als Unternehmensberater seit Jahren einen hohen Liquiditätsüberschuss aus seiner freiberuflichen Sphäre. Im Jahr 2020, infolge des Kursrutschs an den Weltbörsen, sah er die Möglichkeit, seinen Betriebsmittelbestand (die Guthaben auf den betrieblichen Konten) mit dem Erwerb von Aktien durch Wertzuwächse deutlich erhöhen zu können. Diese Betriebsmittel wollte er für den Erwerb einer weiteren Betriebsstätte in Spanien (was auch 2022 erfolgt ist) verwenden. Allerdings erlitt er, insbesondere durch den Erwerb von Wirecard-Aktien im Jahr 2020, einen Verlust von rd. 27.000 €. Das Depot bestand bereits seit einigen Jahren, jedoch ohne Bewegungen, und wurde bei der Erstellung des Jahresabschlusses für 2019 im Frühjahr 2021 im Rahmen der durch die Steuerkanzlei erstellten Jahresbuchführung erstmals dem betrieblichen Bereich zugeordnet. Die Vorgänge des Depotkontos wurden in die Buchführung 2019 aufgenommen, ebenso die Zugänge von einigen wenigen Aktienpositionen im Anlagevermögen. Für das Jahr 2020 wurde dieses Vorgehen entsprechend fortgeführt. Ist es möglich, die entstandenen Aktienverluste im Betriebsvermögen geltend zu machen? Steht die buchhalterische Erfassung für den VZ 2019 erst im Jahr 2021 der Berücksichtigung im Betriebsvermögen entgegen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen