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Miteigentumsanteil Grundstück,Nutzung Gebäudeteil betrieblich,Vorsteuerabzug

Welcher steuerlicher Ansatz ist in folgendem Fall möglich bzw. günstig: Eheleute bauen ein Einfamilienhaus mit jeweils hälftigem Miteigentumsanteil (50:50). Der Ehemann ist Freiberufler und plant, seine Rechtsanwaltskanzlei im neuen Haus hauptberuflich zu führen. Der Rechtsanwalt erbringt natürlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen und ist IST-Versteuerer. Von der Gesamtfläche des Hauses ist 1/4 den Kanzleiräumlichkeiten des Ehemanns zuzurechnen, ebenso 1/4 des Gartens und ein Stellplatz. Der Bauplatz kostet 300.000 €, das Haus 700.000 €. Wie machen die Eheleute (gemeinsam veranlagt und unbeschränkt steuerpflichtig) die Kanzleiräumlichkeiten im neu gebauten Einfamilienhaus steuerlich optimal geltend (bitte Einkommensteuer und Umsatzsteuer berücksichtigen)? Welche Steuerwirkung entsteht hierdurch? Der Sachverhalt kann nicht steuerlich „besser“ gestaltet werden.
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