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§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG,§ 18 Abs. 4 Satz 2 EStG,§ 722 BGB,§ 39 AO,Gewinnverteilung

Bei nachfolgendem Sachverhalt bitten wir um gutachterliche Stellungnahme. Mandant ist eine neu gegründete ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft seit dem 01.01.2023 mit den Gesellschaftern A und B. Der Gewinn wird nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Der Gesellschaftervertrag beinhaltet folgende Regelungen: Die Gesellschafter sind am Gesellschaftsvermögen zu gleichen Teilen beteiligt. Die Gewinnbeteiligung beträgt für A 60 %. Die Gewinnbeteiligung beträgt für B 40 %. Ab dem Jahr 2033 wird die Gewinnbeteiligung auf 50 %/50 % geändert. Bei Gesellschafter A befindet sich in seinem Sonderbetriebsvermögen ein neu angeschaffter/erworbener OP-Bereich. Dieser OP-Bereich soll vom Gesellschafter B aufgrund des geringeren Gewinnanteils in den Jahren 2023 bis 2032 ein Anwartschaftsrecht auf Eigentum in Höhe von 5 % pro Jahr erhalten. Im Jahr 2033 überträgt sodann der Gesellschafter A sein Eigentum im Sonderbetriebsvermögen in Höhe von 50 % auf den Gesellschafter B. Ich bitte um gutachterliche Stellungnahme insbesondere zur steuerlichen Behandlung des Anwartschaftsrechts und zur beabsichtigten Übertragung des OP-Bereichs aus dem SBV des A auf B.
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