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Aufgabegewinn i.S. des § 18 III i.V.m. § 16 EStG,Hälftiger Kassensitz und endgültige Aufgabe,Psychotherapiepraxis

Eine Mandantin betreibt eine Psychotherapeutenpraxis mit einem vollem Kassensitz. Die Mandantin verkauft zum 01.06.2023 einen halben Kassensitz und stellt die Tätigkeit als Psychotherapeutin vollständig ein. Der restliche halbe Kassensitz wird zum Verkauf ausgeschrieben. Kann für die Veräußerung des halben Kassensitzes am 01.06.2023 der Freibetrag gem. § 16 (4) EStG in Anspruch genommen werden, oder ist dies erst mit Verkauf der zweiten Hälfte möglich? Wie wäre die Behandlung, wenn sich für die zweite Hälfte kein Käufer findet?
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