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Einbringung nach § 24 UmwStG,Buchwertverknüpfung,Eintritt eines Gesellschafters

Ein Mandant von mir ist einer Zweimann-Ärzte-GbR beteiligt und die beiden möchten einen neuen Arzt aufnehmen. Der neue Arzt soll den Kaufpreis in die Gesamthand einzahlen, damit wir keine stillen Reserven aufdecken müssen und einer der beiden Alt-Gesellschafter sowieso in ein paar Jahren ganz aufhört. Nun steht im Vertragsentwurf, dass die zu zahlende Summe vom neuen Gesellschafter zwar auf das Konto der GbR eingezahlt werden soll aber bei Buchung hälftig auf die beiden Kapitalkonten der Altgesellschafter aufgeteilt werden soll. Außerdem ist im Vertrag immer vom "Veräußerer" und "Erwerber" die Rede. Für mich beißt sich das ein bisschen, ist das trotz Verteilung des Preises auf die Kapitalkonten der beiden Alt-Gesellschafter und die Betitelung "Veräußerer" und "Erwerber" nicht doch ein entgeltliches Rechtsgeschäft mit der Folge der Aufdeckung der stillen Reserven?
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