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Rückzahlung von Betriebseinnahmen,Abfluss von Betriebsausgaben,§ 4 Abs. 4 EStG

Ein deutscher Staatsangehöriger hat im Jahr 2000 Einkünfte aus der Kassenärztlichen Vereinigung als selbständiger Arzt in Höhe von 250.000 € erhalten. Aufgrund eines Fehlers der Abrechnung hatte er zu viel Geld erhalten. Jetzt, erst 20 Jahre später, im Jahr 2021 hat er davon wieder 50.000 € zurückzahlen müssen (aufgrund einer Vereinbarung). Wie ist dieser Rückzahlungsbetrag steuerlich zu beurteilen? Ist die rückwirkende Änderung des Steuerbescheids möglich? Oder liegen negative Einnahmen im Jahr der Rückzahlung 2021 vor?
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