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Nichtselbst. Arbeit in Australien,Besteuerungsrecht in Deutschland

Der Mandant ist im Jahre 2018 von Australien nach Deutschland gezogen (Wohnsitz ab April 2018, Heirat im Juni 2018, Ehefrau dt. Staatsangehörige). Seitdem hat er ausschließlich folgende Einkünfte aus Australien gehabt: – aus nichtselbständiger Arbeit – aus selbständiger Tätigkeit – Auszahlung staatlicher Pensionsansprüche bei Wegzug aus Australien, sog. Superannuation In allen Jahren hat der Mandant an mehr als 183 Tagen von Deutschland aus gearbeitet, teilweise sogar das komplette Jahr. Die Einkünfte wurden allerdings in voller Höhe in Australien versteuert. Frage: Wie wird in den Fällen die Doppelbesteuerung vermieden? Wir verstehen das DBA so, dass die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und aus nichtselbständiger Tätigkeit in Deutschland steuerpflichtig sind und die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Steuer auf die australische Steuer vermieden werden könnte (was schwierig ist, weil ja die Steuererklärungen in Australien schon vor langer Zeit eingereicht wurden). Wie wird die Auszahlung der „Superannuation“ in der Steuererklärung berücksichtigt? Wird diese wie eine gesetzliche Rente mit dem Besteuerungsanteil versteuert? Wie wird in dem Fall die Doppelbesteuerung vermieden?
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