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vGA,Gesellschafter-Geschäftsführer,3 b EStG

Ich habe einen Mandanten J der als Bäckermeister aktiv mit in der Backstube beschäftigt ist. Er ist regelmäßig Nachts von 2-6 Uhr in der Backstube und erstellt die zum Verkauf bestimmten Produkte zusammen mit den ebenfalls anwesenden Gesellen und weiteren Mitarbeitern. J hält zusammen mit seinem Vater C jeweils 50 % der Anteile an der BetriebsgmbH und er ist als als Geschäftsführer angestellt. Im Rahmen der Statusfeststellung ist er als "selbständig" eingstuft. J möchte gerne - wie die anderen Mitarbeiter die Nachts beschäftigt sind - eine Auszahlung von steuerfreien Nachtzuschlägen, Ist dies nach aktuellem Rechtsstand zulässig oder würde eine Auszahlung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen?
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