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Betriebsstätte,Bestimmung,§ 12 AO

Ein selbständiger Tontechniker/Sounddesigner wird an folgenden Orten tätig: 1. Filmsets -> diese sind immer an unterschiedlichen Orten -> an den verschiedenen Filmsets verbringt er ca. 50 % seiner Arbeitszeit. 2. Angemietetes Tonstudio -> hier werden die Aufnahmen verarbeitet etc. -> hier verbringt er ca. 25 % seiner Arbeitszeit. 3. Tonstudio in Hochschule -> hier werden die Aufnahmen verarbeitet etc. -> hier verbringt er ca. 25 % seiner Arbeitszeit. Die Arbeitszeiten von unserem Mandanten variieren stark, die oben genannten Orte sucht er nicht in regelmäßigen Abständen auf. Fragestellung: 1. Hat unser Mandant eine erste Betriebsstätte? 2. Wenn ja, an welchem Ort liegt diese?
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