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Veräußerungsgewinn,§ 34 EStG,55. Lebensjahr

Der Steuerpflichtige H betreibt eine Praxis als Facharzt. Er beabsichtigt nun den Verkauf der Praxis auf den 01.01.2024. H vollendet Ende Juli 2023 das 55. Lebensjahr. Der Vertrag für die Übertragung soll noch im Juni 2023 unterzeichnet werden. Sehen Sie ein Problem für die Regelungen des § 16/§ 34 EStG bezüglich Freibetrag bzw. begünstigtem Steuersatz, wenn der Vertrag vor Vollendung des 55. Lebensjahres von H unterschrieben wird, allerdings erst einige Monate später, also nach Vollendung des 55. Lebensjahres greift?
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