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Einkommensteuer,Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit,Schenkung

Eine Mandantin betreut eine ältere Dame. Unsere Mandantin ist selbstständige umsatzsteuerpflichtige Unternehmerin. Die Betreuung läuft in unterschiedlicher zeitlicher Intensität ab. Im Regelfall erhält unsere Mandantin hierfür einen Betrag von 2.500 € pro Monat, mitunter auch weniger, mitunter aber auch 1.000 € mehr. Die ältere Dame ist der Auffassung, dass sie an unsere Mandantin Schenkungen leistet. Nach dem Versterben der Dame soll unsere Mandantin auch ein Haus im Wert von circa 1 Mio. € erhalten. Unsere Mandantin würde sich der Auffassung der älteren Dame gerne anschließen und die Zahlungen im Rahmen einer Schenkungsteuererklärung dem Finanzamt mitteilen. Wir sind der Auffassung, dass es sich bei diesen Leistungen nicht um eine freiwillige Zuwendung handelt. Vielmehr erbringt unsere Mandantin Leistungen gegenüber der Dame. Wir sind also der Meinung, dass diese Zahlungen im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung unserer Mandantin zu erfassen sind für Ertragsteuerzwecke. Weiter halten wir die Leistungen auch für umsatzsteuerpflichtig. Wir halten einen Satz von 19 % für richtig. Sind unsere Auffassungen zutreffend?
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