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Personaltrainer,Pilateskurse,Abgrenzung gewerblicher und selbständiger Tätigkeit

Unsere Mandantin ist selbständig als Physiotherapeutin tätig. Sie erbringt unter anderem „Rezept“-Leistungen im Rahmen der Physiotherapie. Des Weiteren bietet sie allerdings auch Personal Training sowie Pilateskurse (u.a. per Zoom) an. Ist sie hier noch freiberuflich tätig oder hat eine Gewerbeanmeldung zu erfolgen und müssen ggf. zwei EÜR getrennt voneinander abgegeben werden? Gibt es umsatzsteuerlich, falls die Umsätze die Grenze des Kleinunternehmers reißen, eine Steuerbegünstigung für die genannten Umsätze?
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