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§ 4 Abs. 4 AO,§ 42 AO

Eine Familienstiftung vermietet Namensrechte an eine ärztliche Praxis. Praxisinhaber ist ein Begünstigter der Stiftung. Die monatliche Miete beträgt anfänglich 2.000 € (angemessener Wert) und soll jährlich um 15 % gesteigert werden. Die Namensrechte wurden zuvor von der Einzelpraxis a) verkauft, b) geschenkt. Ist der Vermietungsvorgang steuerlich zu beanstanden bzw. kann dies einen Umgehungstatbestand darstellen?
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