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Aufnahme eines Gesellschafters in eine Sozietät,§ 24 UmwStG,Erweiterung einer Sozietät durch entgeltliche Aufnahme eines neuen Teilhabers

Eine Ärzte-GbR (zwei Gesellschafter) von mir möchte Anfang nächsten Jahres einen neuen Arzt als Gesellschafter aufnehmen. Dieser neue Arzt zahlt jeweils die Hälfte des entsprechenden Entgelts an die Alt-Gesellschafter. Einer der beiden Alt-Gesellschafter scheidet 2028 sowieso aus und verkauft dann seinen kompletten Anteil an die beiden verbleibenden Gesellschafter. Deshalb möchte er die Zahlung bei Einstieg des neuen G, die im Januar 2024 fällig wäre, auf 2028 verschieben und dann für beide Verkäufe den Freibetrag bzw. die Steuervergünstigung bei Aufgabegewinnen in Anspruch nehmen. Für mich sind das aber zwei verschiedene Vorgänge, die Aufschiebung des ersten Vorgangs würde doch eher eine Darlehensgewährung darstellen, die trotzdem dem laufenden Gewinn unterliegen. Wie sehen Sie das?
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