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§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG,Entschädigungen als ehrenamtlicher Gemeindevertreter,R 3.12 Abs. 3 Satz 6 LStR

Sachverhalt: Mandant ist sowohl als Gemeindevertreter als auch als Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat ehrenamtlich (ansonsten Rentner) tätig und erhält dafür Aufwandsentschädigungen. Die Einwohnerzahl der Gemeinde liegt unter 20.000 Einwohner. Die Einwohnerzahl des Landkreises liegt über 250.000 Einwohner (ca. 320.000). Frage: 1) Bis zu welchem jährlichen Betrag in 2021 ist die Aufwandsentschädigung als Gemeindevertreter steuerfrei? Gilt hier grds. lt. R 3.12 LStR der mtl. Freibetrag von 250,- EUR? 2) Bis zu welchem jährlichen Betrag in 2021 ist die zusätzliche Aufwandsentschädigung als Fraktionsvorsitzender steuerfrei? 3) Wie hoch ist der gesamte steuerfreie Höchstbetrag für beide Tätigkeiten in 2021?
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