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Realteilung,Betriebsaufgabe

Sehr geehrte Damen und Herren, die Mandantin, eine Anwalts-GbR mit 4 Partner, will sich zum 31.12.2023 so teilen, dass jeweils 2 Partner eine eigene GbR gründen und den Betrieb fortsetzen wollen. Es ist folgendes geplant: - Gründung von 2 neuen GbRs - Teilung des Vermögens (Anlagevermögen, Mandantenstamm) - Abwicklung der Honorarforderungen und Verbindlichkeiten, die noch in der "alten" GbR entstanden sind bis Ende 2024 - neue Aufträge und Abarbeitung noch nicht abgeschlossener Aufträge schon in den neuen GbRs Frage: Ist eine Realteilung auch noch steuerneutral möglich, wenn die bestehenden Honorarforderungen bis Ende 2024 in der alten GbR bei Zahlungseingang versteuert werden? Oder muss die alte GbR final am 31.12.2023 mit allen Aktivitäten enden, um die steuerneutrale Realteilung zu erreichen?
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