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Ingenieur,Marketingagentur,Abgrenzung zur Gewerblichkeit,§ 18 EStG

Folgender Sachverhalt: Ein Einzelunternehmen (freiberuflicher Ingenieur) hat eine Dame angestellt, die sich um Marketing kümmert. Nun sind diverse Anfragen von anderen Firmen eingegangen. Es soll eine weitere Firma gegründet werden, Rechtsform noch offen. Hier soll die Dame dann angestellt werden und sowohl ihre „alten“ Tätigkeiten für den Ingenieur (nur dann auf Rechnung von der neuen Gesellschaft) als auch für andere Kunden durchführen. Für den Fall der Rechtsform außerhalb einer Kapitalgesellschaft ist der Mandant der Meinung, es wäre ebenfalls eine Freiberuflichkeit (selbständige Tätigkeit). Ich sehe dies hier nicht gegeben. Es gibt weder eine spezielle Fort- oder Weiterbildung, die auf eine Freiberuflichkeit schließen lässt, noch führt der Mandant selber die künstlerische Tätigkeit aus (dies macht ja die Angestellte). Sehen Sie hier ansonsten Möglichkeiten? Themen wie ggf. umsatzsteuerliche Organschaft (sofern wirtschaftlich, organisatorisch, finanziell eingegliedert) wurden angesprochen. Haben Sie eventuell weitere Brennpunkte?
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