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Übertragung RA-Kanzlei,Buchwertfortführung,§ 6 Abs. 3 EStG

Der Vater überträgt seine Rechtsanwaltskanzlei auf den Sohn mit folgender Regelung: „Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Veräußerer unentgeltlich das Eigentum an der Rechtsanwaltskanzlei mit Ablauf des 31.07.2021 an den Erwerber überträgt. Mit diesem Datum geht das Eigentum an sämtlichen materiellen und immateriellen Gütern der Kanzlei mit Ausnahme des von dem Veräußerer privat genutzten Kfz mit dem amtlichen Kennzeichen ,...‘ auf den Erwerber über. Der Veräußerer tritt alle Bestandsforderungen an den Erwerber ab. Als Wert der Kanzlei wird das Gutachten des Steuerberaters A K zugrunde gelegt.“ Handelt es sich dabei um den klassischen Fall der Unternehmensübertragung mit Buchwertfortführung? Gibt es etwas Besonderes zu beachten?
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