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Zeitpunkt,Veräußerungsgewinn,Anzahlung

Ein Arzt ermittelt seine freiberuflichen Einkünfte mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Er verkauft seine Arztpraxis mit Wirkung zum 1.1.2022 für 40 T€ an einen Berufskollegen. Bereits mit Vertragsabschluss im Oktober 2021 erhält er vertragsgemäß eine Anzahlung von 10 T€. Fragen: 1. Wie wird die Anzahlung im Oktober 2021 in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung des Jahres 2021 erfasst? 2. Falls die Anzahlung als Betriebseinnahme im Jahr 2021 zu erfassen ist: Besteht die Möglichkeit, die 10 T€ der begünstigten Besteuerung der §§ 16, 34 EStG im Jahr 2022 zu unterwerfen?
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