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Veräußerung Tierarztpraxis,Rechtsfolgen,§ 18 Abs. 3 EStG

Unser Mandant betreibt eine tierärztliche Praxis und versorgt Groß- und Kleintiere. Nun hat er am 21.10.2022 einen Praxisübergabevertrag unterzeichnet mit der Vereinbarung, dass mit Wirkung vom 01.01.2023 seine tierärztliche Praxis an einen Käufer übergeht. Ausgenommen davon sind Tätigkeiten im Bereich der Kleintiermedizin. Er möchte diesen Bereich der Kleintiermedizin ab 2023 aber auch nicht mehr ausüben. Damit müsste eine Betriebsaufgabe im Ganzen vorliegen, da er alle wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert bzw. ins Privatvermögen überführt. Da er über 55 Jahre ist, kann der Freibetrag nach § 16 (4) EStG beansprucht und der ermäßigte Steuersatz beantragt werden. Der Kaufpreis aus dem Praxisübergabevertrag wird bereits 2022 bezahlt. Der laufende Gewinn 2022 wird durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt. Zu welchem Zeitpunkt ist die Schlussbilanz zu erstellen (31.12.2022 oder 01.01.2023)? Kann der komplette Aufgabegewinn (einschließlich der bereits im Jahr 2022 geflossenen Kaufpreissumme) im Jahr 2023 versteuert werden? Zu welchem Stichtag ist die Aufgabeerklärung nach § 16 (3b) EStG an das Finanzamt zu melden? Falls der Kleintierbereich doch weitergeführt werden sollte (bisher ca. 2 % vom Gesamtumsatz), steht dies der Betriebsaufgabe entgegen?
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