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Einkünfte eines Tennislehrers,Abgrenzung § 15 EStG zu § 18 EStG

Unser Mandant ist als Tennislehrer tätig. Er hat im Ausland Sport studiert; das Studium wird hier anerkannt. Er hat ein Gewerbe als Tennislehrer angemeldet. Er ist tätig sowohl für eine Tennisschule als auch für Privatpersonen in Form von Einzelstunden. Ist seine Tätigkeit als freiberuflich oder als gewerblich einzustufen?
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