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Betriebsaufgabe,Erben,§ 18 EStG

der Steuerpflichtige hat bis zum Ableben, im März 2023 eine Rechtsanwaltskanzlei betrieben - Einkünfte gem. § 18 Abs.1 Nr.1 EStG. Gem. § 16 Abs. 3b Satz 2 wurde dem Finanzamt innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Ableben keine Aufgabeerklärung vorgelegt bzw. angezeigt. Das Finanzamt wurde allerdings innerhalb der ersten drei Monate nach Ableben über den Tod des Steuerpflichtigen informiert und die Löschung des USt-Signals für die Voranmeldungen beantragt. Frage: - Wem ist der eventuelle Aufgabegewinn/Verlust zuzurechnen? - Besteht bei freien Berufen eine Zwangsbetriebsaufgabe, wenn keine qualifizierten Nachfolger vorhanden sind, sodass der Aufgabegewinn/Verlust dem verstorbenen Stpfl. zugerechnet werden kann oder ist hier die Erbengemeinschaft diejenige, die die Aufgabe mit allen Konsequenzen erklären muss. - Wie ist es bei einem Berliner Testament, wäre hier der Ehepartner derjenige, der die Aufgabe erklären müsste? MfG Beate Biehler
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