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Arbeitszimmer,Sonderbetriebsvermögen,Entnahme

Sachverhalt: A ist Rechtsanwalt. Er ist Gesellschafter der B-GbR. A nutzt in seinem Haus ein Arbeitszimmer (= Sonderbetriebsvermögen), Buchwert im Jahr 2021 8.500 € (nur Anteil A) und gemeiner Wert 19.900 € (nur Anteil A) und Anteil am Haus < 1/5. Das Haus gehört A und dessen Ehefrau zu je 1/2. A überträgt im Jahr 2021 die Immobilie an seine Tochter C mit Wohnrecht an seiner Wohnung (auch Arbeitszimmer). A scheidet im Jahr 2022 aus der GbR aus (ohne Veräußerungsgewinn). A ist weiterhin als freier Mitarbeiter bei der B-GbR tätig und nutzt hierfür sein Arbeitszimmer. Frage: 1. Kann das Arbeitszimmer nach § 6 Abs. 5 EStG vom Sonderbetriebsvermögen in das Betriebsvermögen des A steuerneutral überführt werden? 2. Das Grundstück samt Gebäude muss nicht als Betriebsvermögen behandelt werden, § 8 EStDV. Kann das Grundstück samt Gebäude erfolgsneutral ausgebucht werden oder entsteht ein Entnahmegewinn?
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