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§ 18 EStG,R 4.2 EStR,§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG,R 6.12 EStR,Einlage eines Grundstücks

Sachverhalt: Eheleute kaufen ein unbebautes Grundstück – Anteil EM 9/10, Anteil EF 1/10. Sie errichten darauf ein Einfamilienhaus – 250 m² Wohnfläche, davon 25 m² = 10 % Praxisräume für die Physiotherapiepraxis der EF. Anschaffung Grundstück 2017, Fertigstellung EFH Ende 2018. Übernahme 9/10 Ende 2021 vom EM. AK 1.200.000 €, Finanzierung 900.000 €, EK 300.000 € zu je 1/2 EM + EF Bisherige Behandlung: AK 1.200.000 € x 10 % Eigenanteil x 10 % Praxis = 12.000 € = PV EF übernimmt i.R. der Scheidung den 9/10-Anteil des EM. Übernahme der Schulden 900.000 €, davon eigener Anteil 10 % 90.000 €, verbleiben 810.000 € (9/10). Verkehrswert bei Übernahme 1.400.000 €, 9/10 = 1.260.000 €. Die Übernahme im Rahmen der Scheidung erfolgte nicht nach kfm. Gesichtspunkten, sondern es lagen folgene Überlegungen zu Grunde. EM wollte heraus aus der Ehe ohne weiter bestehende finanzielle Verpflichtungen. 1. Der ausscheidende EM wollte von den Kreditschulden befreit werden. 2. Die Übernahme der Schulden war der EF nur möglich, da die Eltern der EF „Mitkreditnehmer“ wurden. EF ist alleinerziehend mit drei Kindern und allein nicht kreditwürdig. 3. Die EF verzichtete auf Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich (Ehedauer vier bis fünf Jahre). Frage: Die Praxisräume betragen 10 % der Gesamtfläche. Bisher bei 1/10 Eigenanteil PV, da kleiner 20.500 €. Durch Erwerb werden die Praxisräume BV – Wert größer 20.500 €. Es geht um die Bewertung der Einlagen. a) Einlage eigener Anteil 1/10. TW, wenn zwischen Fertigstellung Gebäude und Einlage Ende 2021 mehr als drei Jahre liegen? § 6 (1) 5a EStG Fortgeführte AK, wenn Zeitraum kleiner als drei Jahre? b) Erwerb/Übernahme 9/10 Ende 2021.Übernahme der Schulden 9/10 = 810.000 €. Ist Einlage mit TW 1.260.000 € möglich, da Übernahme nicht nach kfm. Gesichtspunkten und Erwerb im Rahmen der Scheidungsauseinandersetzung? Erwerb im PV und anschließend Einlage ins BV zum TW? Hat das eine Auswirkung auf die Bewertung der Einlage, dass die EF 50 % des EK von 300.000 € = 150.000 € aufgebracht hat, obwohl sie nur mit 1/10 am Grundstück beteiligt war?
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