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§ 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG,unechte Realteilung,Provisionsvereinbarung

Sachverhalt: sechsgliedrige Rechtsanwalts-GbR. Eine Abfindung wird nicht bezahlt, das Ausscheiden erfolgt unentgeltlich. Ein RA scheidet aus der Gesellschaft aus und schließt eine Provisionsvereinbarung mit den anderen RA. Diese regelt, dass wenn Beratungsaufträge aus dem Netzwerk des ausscheidenden Rechtsanwalts von den übrigen RA abgearbeitet werden, der ausscheidende RA von den übrigen RA eine Provision iHv 20% des Honorarvolumen erhält. Zudem regelt die Vereinbarung, dass wenige (max. 5) Dauermandate des ausscheidenden RA auf die übrigen RA übergehen und er hierfür ebenfalls eine Provision iHv 10% des Jahresumsatzes erhält. Frage: Wie sind diese Zahlungen zu würdigen? Handelt es sich um eine Realteilung?
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