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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Einkünfte aus Selbständigkeit

Ein Arzt ist in einer Freiberuflerpraxis (Einzelunternehmen) tätig. Welche Aufzeichnungen und Tätigkeiten muss der Praxisinhaber ausführen, um nicht in eine Gewerbesteuerpflicht zu kommen? Kann der angestellte Arzt für Privatpatienten, die in der Praxis behandelt werden, eigene Rechnungen als Selbständiger stellen, oder fällt alles in den Angestelltenbereich?
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