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Betriebsausgabenabzug,Strafverteidigerkosten

Sehr geehrte Damen und Herren, Folgender Sachverhalt: Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurden fehlende Mittelherkünfte beim Mandanten aufgedeckt und ein Strafverfahren eingeleitet. Hier wurden entsprechend die Räume beim Mandanten und Berater durchsucht In Folge von Denunziation, hat die Steuerfahndung/Staatsanwaltschaft gegen den betreffenden Berater zu einem späteren Zeitpunkt einen Durchsuchungsbeschluss erlassen in welchem die Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Kenntnis unterstellt wird. Der Berater ist in einer PartmbB gemeinsam mit anderen Beratern tätig. Der Beschluß ist gegen den Berater selbst erlassen worden. Im Rahmen der Abwehrberatung wurde ein Strafverteidiger durch die Gesellschaft beauftragt, da die Unterstellungen unzutreffend sind und der Partner und Mandant der PartmbB zugehörig ist. Es ergeben sich nun folgende Fragen: • Sind die Anwaltskosten als Betriebsausgaben in der Gesellschaft zulässig? (Da es sich aktuell im Abwehrverfahren befindet und „nur“ Beschuldigter ist aufgrund falscher Aussagen) • Ist der Vorsteuerabzug zulässig? Sollte die Antwort zu verneinen sein, sind es dann ggf. Sonderausgaben des betreffenden Beraters mit/ohne Vorsteuerabzug?
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