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Einnahmen des Testamentsvollstreckers,Qualifikation,§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG,Angemessenheit u. Nachlassverbindlichkeit

Im Testament wurde vom Erblasser einer der Erben als Testamentsvollstrecker bestimmt. Als Vergütung wurde im Testament ein Betrag von 10.000 € festgestellt. Der Wert des Aktivnachlasses beträgt ca. 250 T€. Sind die Kosten für den Testamentsvollstrecker in der Erbschaftsteuererklärung voll als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig? Müssen die 10.000 € vom Testamentsvollstrecker in seiner Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbst. Tätigkeit angegeben werden?
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