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Aufwandsentschädigung,Aufsichtsrat,kommunaler Eigenbetrieb

Meine Frage: Ein Gemeinderat einer Kommune (3.000 Einwohner) ist in der Eigenschaft als Gemeinderat in den Aufsichtsrat einer kommunalen Eigengesellschaft (100 % der Anteile der GmbH gehören der Gemeinde) berufen worden. Das Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Gemeinderatssitzungen fällt u.E. unter die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 12 EStG. Kann darunter auch die zusäzliche Aufsichtsratsvergütung für die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen subsumiert werden? Können diese Einnahmen unter § 3 Nr. 26 EStG subsumiert werden oder fallen sie unter die Einnahmen nach § 18 EStG?
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