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Gewinnverteilung,GbR,Umsatz

Ist eine umsatzabhängige Gewinnverteilung in einer Rechtsanwaltssozietät (GbR) möglich im Sinne von steuerlich anerkannt? Bislang sah die Gewinnverteilungsregelung in einer Rechtsanwaltssozietät vor, dass unser Mandant 5 % aus dem Gewinn des Vorjahres vorab erhielt. Am Ende des Jahres wurde entsprechend dem tatsächlichen Gewinn die „Spitze“ ausgeglichen. Für 2023 ist davon abweichend vorgesehen, dass unser Mandant 30 % EINES konkreten UMSATZES erhält. Vom restlichen Umsatz/Gewinn erhält er nichts. Der verbleibende Gewinn soll unter den übrigen Sozien aufgeteilt werden. Voraussetzung für seine 30 % soll sein, dass die Sozietät überhaupt einen Gewinn erzielt. Jetzt hat die GbR Bedenken, ob eine solche umsatzabhängige Gewinnverteilung möglich ist, da sie an den Umsatz anknüpft statt an den Gewinn.
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