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Bilanzierung,Anzahlungen,USt auf Anzahlung

Eine Architekten GmbH schreibt Anzahlungsrechnungen mit Umsatzsteuer. Dieser werden erst im Folgejahr bezahlt bzw. geändert oder storniert. Wie sind diese Anzahlungsrechnungen zu bilanzieren? Sind diese dem Gewinn zuzuordnen? Abgrenzungen für Halbfertige Arbeiten gibt es gemäß meiner Recherche wohl bei Architekten nicht.
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