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Gewinnverteilung Partnerschaft,vertragliche Festlegung

Eine seit Jahren eingetragene Ingenieurs-Partnerschaft (mit 2 Personen, keine nahestehenden Personen, fremde Dritte) hat im Gesellschaftsvertrag keine Regelung über die Gewinnverteilung aufgenommen. Geregelt ist, dass jeder seine eigenen Kosten zu tragen hat. Die Gewinnverteilung wird so vorgenommen, dass die von den jeweiligen Partner gemachten Umsätze den jeweiligen Partner zugeteilt werden und die Personalkosten ebenso. Das grundsätzliche Gesamthandsergebnis der Gesellschaft ist mit 11.000 Euro positiv. Jetzt ist es unglücklicherweise in 2022 so, dass sich durch die direkt zuordenbaren Kosten eine derartige Verschiebung ergibt, dass die Kosten bei dem einen Partner dessen Umsätze übersteigen und ihm nach deren Rechnung –15.000 Euro zugeordnet werden müssen und dem anderen Partner +26.000 Euro. Der für das Jahr geltende Gewinnverteilungsschlüssel wäre dann so circa –135 % bei dem einen Partner zu +235 % beim anderen Partner. Ich habe ein steuerliches Störgefühl bei einer derartigen Gewinnverteilung, nicht nur, weil diese im Nachhinein erfolgt, dies liese sich ggf. noch aus dem Gesellschaftsvertrag ableiten, aber in der Praxis ist mir persönlich eine Gewinnverteilungsabrede unter 0,5 % zu 99,5 % noch nicht vorgekommen.
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