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Kinderbetreuung,Gewinnermittlung,Umsatzsteuer,§ 18 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Mandant möchte ferne im Rahmen der Kinderbetreuung tätig werden. Dazu soll ein Honorarvertrag geschlossen werden, unser Mandant ist der Auftragnehmer. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einer Wohngruppe des Auftraggebers als staatlich anerkannter Erzieher. Rechtsgrundlage sind derzeit die §§ 27, 34, 19 und 41 SBG VIII. Die Betreuung umfasst Kinder und Jgendliche und ihre Familien, die sich in einem Betreuungsverhältnis mit dem Auftraggeber befinden. Frage 1: Bei den Einkünften handelt es sich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Gibt es im Rahmen des EStG Freibeträge, die zu beachten sind. Frage 2: Sind die Einnahmen umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig?
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