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Photovoltaik-Anlage,Umsatzsteuer § 12 Abs. 3 UStG,Einkommensteuer § 3 Nr. 72 EStG

Unser Mandant übt seine selbständige Tätigkeit im Privathaus aus. Das Haus gehört ihm zu 4/5, der Ehefrau zu 1/5. Für den betrieblichen Anteil wird Miete an die Ehefrau gezahlt. Der betriebliche Anteil beträgt ca. 20%. Der Mandant möchte nun eine Photovoltaikanlage < 30 kW (peak) auf dem Dach des Privathauses errichten – evtl. in Kombination mit einer Wärmepumpe oder Hybridheizung30 kW (peak). Die betriebliche Nutzung des erzeugten Stroms liegt unter 50%. Ist unter diesen Voraussetzungen eine Zuordnung in den betrieblichen Bereich und der Abzug als Betriebsausgaben unter Berücksichtigung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG überhaupt möglich? Ist es folgerichtig, dass im Falle der Nicht-Berücksichtigung der PV-Anlage als Betriebskosten, auch keine Betriebsausgaben für den betrieblich verbrauchten Strom angesetzt werden können?
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