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Arbeitszimmer,Betriebsvermögen

Wir haben einen Fall zu beurteilen, ob es sich bei einem häuslichen Arbeitszimmer um Betriebsvermögen handelt. Das Arbeitszimmer befindet sich in einem Mehrfamilienhaus, welches aus 4 Wohnungen besteht und in Form einer Grundstücksgemeinschaft GbR von Gesellschaftern zu je 50 % verwaltet wird. Beide Gesellschafter bewohnen jeweils eine Wohnung selbst und 2 Wohnungen sind fremdvermietet (im Rahmen einer Feststellungserklärung). Das Arbeitszimmer befindet in der Wohnung eines Beteiligten (zugleich selbständig tätig) und überschreitet knapp die Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 20.500,00 € (Ermittlung: Zuordnung Gesamte Anschaffungskosten: Gesamtwohnfläche x Anteil Arbeitszimmer). Kann das Arbeitszimmer in voller Höhe dem Betriebsvermögen zu geordnet werden? Dem Beteiligten sind ja nur 50% der Wohnung zuzurechnen (Eigentumsverhältnisse) und somit auch des anteiligen Arbeitszimmers.
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