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Mietereinbauten,AfA,Berücksichtigung

Meine Mandantin ist Inhaberin einer Physiotherapiepraxis. Sie hat neue Praxisräume angemietet, in der bereits vorher eine Physiotherapiepraxis gewesen ist. Im Anschluss hat sie vorhandene Trennwände zwischen den Behandlungsräumen entfernt und neue Trennwände einbauen lassen. Die neuen Trennwände sind hinsichtlich der Raumnutzung gegenüber der bisherigen Aufteilung besser, da dadurch die gleichzeitige Behandlung von mehr Patienten möglich wird. Die Gesamtkosten für den Umbau betragen ca. 50.000 €. Im Mietvertag ist zum Thema Mietereinbauten nichts geregelt. Von Seiten des Vermieters gab es auch keinen Zuschuss und keine Mietminderung für die Umbauten. Die Mietvertragsdauer ist wie folgt: Festlaufzeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2021. Im Anschluss erhält die Mieterin (meine Mandantin) zweimal das Optionsrecht für jeweils weitere fünf Jahre. Das erste Optionsrecht hat sie aktuell bereits ausgeübt. Wir erstellen aktuell die EÜR 2020.
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