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Freiberufliche Tätigkeit,Italien

Ein Mandant ist als Soldat auf einem NATO-Stützpunkt auf Sizilien eingesetzt. Er und seine Ehefrau sind in Deutschland gemeldet. Die Ehefrau hat bisher keine Tätigkeit auf Sizilien ausgeübt. Nun überlegt die Ehefrau, eine freiberufliche Tätigkeit auf Sizilien auszuüben. Sie möchte als Physiotherapeutin für die deutschen Soldaten arbeiten, nur Privatleistungen, keine Tätigkeit gegen Arztrezepte. Wie wird diese Tätigkeit steuerrechtlich eingestuft? Findet ein Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung? In welchem Land muss sie die Tätigkeit anmelden? Wo werden Steuern gezahlt? Was wäre in Bezug auf die Aufnahme der Tätigkeit weiter zu beachten?
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