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§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG,Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Unser Mandanten (Arzt) hat einen Pkw seinem Betriebsvermögen zugeordnet. Hierfür führt unser Mandant ein Fahrtenbuch. Im Rahmen der Buchhaltung werden alle Kosten für dieses Fahrzeug als Betriebsaugabe erfasst. Unser Mandant tätigt mit diesem Fahrzeug keinerlei private Fahrten, jedoch werden natürlich die Fahrten vom Wohnort zu der Betriebsstätte unseres Mandanten und zurück mit diesem Fahrzeug zurückgelegt. Unter Berufung auf das BFH-Urteil v. 05.06.2014 (XI R 36/12) gehen wir bisher davon aus, dass es sich bei diesen Fahrten um betrieblich veranlasste Fahrten handelt. Als Beispiel, falls es die Bearbeitung vereinfacht, sind für 2019 folgende Werte aus dem Fahrtenbuch zu entnehmen: Gesamt-Fahrleistung: 7.232 km Geschäftlich: 3.702 km Wohnung-Arbeitsstätte: 3.530 km Sind die Betriebsausgaben unseres Mandanten zu kürzen? Wenn ja, in welcher Höhe?
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