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Realteilung,GmbH & Co. KG,Einbringung

Aus der ABC-GmbH & Co. KG scheiden die Gesellschafter B und C aus. Sie bekommen Mandantenstamm und zahlen 50 T€ noch an A. Dieser lässt die nicht kapitalmäßig beteiligte GmbH ausscheiden und führt eine Steuerkanzlei als EU weiter. Wenige Wochen später bringt er als Sachagio die Kanzlei unter Zurückbehaltung der Schulden in eine GmbH ein und erhält hierfür Anteile. 1. Liegt hier ein Sperrfristverstoß nach 16 III EStG vor? 2. Wenn ja: Kann sich A nach § 34 III EStG ermäßigt besteuern lassen? 3. Ist der Gewinn gewerbesteuerpflichtig? 4. Müssen B und C etwa anteilig aufgedeckten Gewinn versteuern?
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