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Chorleistungen,Zweckbetrieb,Zuwendungen

Ein gemeinnütziger Verein unterhält einen Chor, der auf Beerdigungen spielt. Die Mitglieder des Chors erhalten für die Beerdigung einen Auslagenersatz von pauschal 10 EUR pro Beerdigung. Die Frage ist: Stellen diese Zuwendungen des Vereins steuerpflichtige Vorgänge bei den Mitgliedern des Chors dar und kann der Verein den Angehörigen für die Dienste eine Rechnung ausstellen? Der Verein erbringt ja im Rahmen seiner Satzung die Leistung. Stellen diese Einnahmen steuerpflichtige Einnahmen aus dem Zweckbetrieb oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar?
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