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Bilanzberichtigung,§ 173 AO

Der Alleingesellschafter einer GmbH A hat seiner GmbH in 2015 ein Darlehen von T€ 100 gegeben. Im JA 2015 der GmbH wurde das Geld fälschlicherweise nicht als Verbindlichkeit gegen Gesellschafter, sondern als Kapitalrücklage gebucht. Ein Darlehensvertrag lag nicht vor und Zinsen wurden auch nicht gebucht bzw. gezahlt. Bei der Erstellung des JA 2018 fällt auf, dass der Betrag von T€ 100 falsch gebucht wurde. A möchte die T€ 100 wieder haben, natürlich ohne Abzug von Kapitalertragsteuer. Wie kann dies gelingen? Könnte man eine Bilanzkorrektur für die Jahre 2015 bis 2017 durchführen (inkl. Buchung von Zinsen für das Darlehn)? Gibt es noch einen anderen Weg?
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