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§ 36 II EStG,§ 240 AO,Erlassantrag

Ein Mandant erhielt einen Steuerbescheid mit einer Steuernachzahlung. Da wir Einspruch mit Aussetzung der Vollziehung gestellt hatten, wurde die Steuernachzahlung nicht geleistet. Die Aussetzung der Vollziehung wurde abgelehnt, der Mandant hat die in diesem Bescheid geleistete Steuernachzahlung dennoch nicht bezahlt. Mittlerweile ist ein geänderter Steuerbescheid ergangen, in welchem die komplette Steuernachzahlung aufgehoben wurde und zusätzlich das Guthaben verzinst und ausbezahlt wurde. Allerdings hat das Finanzamt die bis dahin entstandenen Säumniszuschläge verrechnet. Ist dies rechtens, obwohl der Säumniszuschlag hier nicht berechtigt war?
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