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§ 42 FGO,§ 351 AO,Rahmen

Ich habe eine Klage geführt bei einem neu übernommenen Mandat und einer GmbH & Co. KG, bei der es um einen Verlust aus einer Ergänzungsbilanz ging. Das Finanzamt hat den Steuerbescheid geändert und den Verlust aus der Ergänzungsbilanz anerkannt. Es ist ein berichtigter Steuerbescheid ergangen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO im Dezember 2018. Klagejahr war 2013. Das Finanzamt hat den Streit für erledigt erklärt. Dies habe ich auch getan (Februar 2019).Nunmehr ist mir aufgefallen, dass auch noch ein Verlust aus Sonderbilanzen geltend zu machen ist. Dies war nicht Gegenstand des vorangegangenen Klageverfahrens.Ich habe daher beim Finanzamt Antrag auf Änderung gestellt mit Begründung außerhalb des Klageverfahrens im März 2019. Kann ich Erfolg haben?
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