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Abrechnungsbescheid,Untätigkeitseinspruch

Sachverhalt:Im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens und dem anschließenden Erlass von Bescheiden und Zahlungsaufforderungen wird der Erlass eines eigenen Abrechnungsbescheides gem. § 218 Abs. 2 AO eingefordert, insbesondere vor dem Hintergrund der Verrechnung von Säumniszuschlägen mit unter Tilgungsbestimmungen versehenden geleisteten Zahlungen.Die Finanzbehörde reagiert nicht auf den Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheides gem. § 218 Abs. 2 AO und ignoriert den Antrag.Frage:Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Abrechnungsbescheid einzufordern?
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