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Günstigerprüfung,Änderung Steuerbescheid

Es liegt ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid 2017 vor. Das zu versteuernde Einkommen beträgt nur € 6.000, die festgesetzte Einkommensteuer beträgt somit € 0.Wie sich nun herausstellt, hat unser Mandant noch nicht erklärte Kapitaleinkünfte von € 22.000.Die Kapitalerträge sind Zinsen aus einem Bausparvertrag und der Abgeltungssteuer unterworfen.Erklärt man diese Kapitaleinkünfte nach, so ergibt sich unter Berücksichtigung der Günstigerprüfung eine festzusetzende Einkommensteuer von ca. € 1.500.Aufgrund der Anrechnung der Kapitalertragsteuer ergibt sich insgesamt eine Steuererstattung von ca. € 4.000.Können diese Kapitaleinkünfte nacherklärt werden?Wie hat die Nacherklärung zu erfolgen, als strafbefreiende Selbstanzeige oder nach § 173 AO?
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