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Kasse,AO,Zählprotokoll

Ein Mandant mit Bareinnahmen führt ein elektronisches Kassenbuch mit zeitnahen Aufzeichnungen, laufender Bestandsermittlung und Festschreibung. Die Bareinnahmen werden durch eine ordnungsgemäße Registrierkasse ermittelt. Muss mein Mandant zusätzlich ein Zählprotokoll erstellen und ist außerdem ein Tageskassenbericht zu führen?
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